Mitgliedsbeitrag
Kleiner Beitrag für die Mitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft:
15,00 € Jahresbeitrag
Familienmitgliedschaft:
30,00 € * Jahresbeitrag bei zwei Erziehungsberechtigten, bzw.
15,00 € * bei einem Erziehungsberechtigten,
Alle Kinder die zur Familie gehören und dem Verein formgerecht beigetreten sind, sind beitragsfrei, sofern sie nicht älter als 18 sind. Sind die Kinder älter als 18 werden sie beitragspflichtig, außer sie verfügen noch nicht über ein eigenes Einkommen aus einer Vollzeitbeschäftigung (Ausbildung ausgeschlossen). Sie bleiben dann auf Antrag an den Vorstand, weiterhin in der Familienmitgliedschaft beitragsfrei, max. jedoch nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr.
* Betrag kann sich reduzieren, wenn für zutreffende Mitglieder eine Ehrenmitgliedschaft besteht.
Ehrenmitgliedschaft:
00,00 € Jahresbeitrag – Beitragsfreiheit
Schüler, Auszubildende, Freiwillige Dienste, o.ä. bei Einzelmitgliedschaft:
7,00 € Jahresbeitrag
Der jeweilige Beitrag ist für ein Jahr zu entrichten und wird durch die Jahreshauptversammlung beschlossen.
Eine Beitragsminderung in besonderen Fällen von Einkommensausfällen ist auf Antrag möglich und wird vom Vorstand beschlossen.
Der Beitrag, wird im Falle einer Einzugsermächtigung jährlich am 1. bis spätestens 15. März eingezogen, bzw. muss bis dahin eingezahlt worden sein.
Stand: Februar 2024